Corona-Regelungen:

Generelle Regelungen
  • Kontaktverfolgung per Luca-App
  • Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in den öffenltichen Bereichen (nicht im Sauna-Bereich und im Bistro am Platz)
AKTUELL
​Bei Inzidenz über 35 und Vorwarnstufe

greift die 3G-Regel (Sauna, Badehalle, Kurse), sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Alle bisherigen Reglungen bleiben bestehen. Bei Benutzung der Innengastronomie ist ein 2G-Nachweis erforderlich, ebenso bei der Buchung körpernaher Dienstleistungen (Massagen)

Ab dem 16.11.2021

greift die 2G-Regel (Impf- oder Genesennachweis) in allen Bereichen. Alle bisherigen Regelungen bleiben bestehen.

Stand: 12. November; Grundlage ist die Inzidenz des LK Sächs. Schweiz Osterzgebirge